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Wohnraumförderung

Die Wohnraumförderung ist eine Initiative der Marktgemeinde Klein St. Paul.  Anspruchsberechtigt ist jede Person, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Klein St. Paul hat und

  • eine Wohnung bzw. ein Objekt anmietet oder
  • ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung errichtet oder kauft.

Die Wohnung bzw. das Wohnobjekt muss sich im Gemeindegebiet von Klein St. Paul befinden. Der Antragsteller muss mit Hauptwohnsitz am Förderungsobjekt in der Marktgemeinde Klein St. Paul gemeldet sein. Bei Erwerb und Errichtung von Eigenheimen und Erwerb von Eigentumswohnungen muss der Antragsteller zusätzlich Eigentümer bzw. Miteigentümer sein. Bei einer Partnerschaften muss diese zumindestens 10 Monate nach sozialrechtlichen Gegebenheiten nachweislich vorliegen. Das Förderungsereignis darf maximal 18 Monate vor Antragstellung eingetreten sein.  

Weitere Info am Antrsagsformular...

Zuständig

Formulare